Im neuen Kindschaftsrechtsgesetz ist seit 1. Februar 2013 nach § 95 Abs.1a Außerstreitgesetz für Eltern von minderjährigen Kindern, welche sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, eine verpflichtende Elternberatung verpflichtend.

Die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG  ist kostenpflichtig. Die Kosten pro Person sind € 35,–.

Die Bestätigung wird am Ende des Beratungsgespräches ausgestellt und dient als Nachweis für die Absolvierung der gesetzlich vorgesehenen Beratung zur Vorlage bei Gericht.


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