Im Kindschaftsrechtsgesetz ist seit 1. Februar 2013 nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) für Eltern minderjähriger Kinder, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, eine verpflichtende Elternberatung vorgesehen.

Wir bieten diese Beratung einmal monatlich in der Frauen-, Mädchen- und Familienberatungsstelle in Oberwart an. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Die Beratung dauert eine Stunde und kostet € 100,–.

  • Nehmen beide Elternteile gemeinsam an einem Termin teil, beträgt der Kostenbeitrag € 50,– pro Person.
  • Nehmen die Elternteile getrennt voneinander an jeweils einem eigenen Termin teil, beträgt der Kostenbeitrag € 100,– pro Person und Termin.

Die Bestätigung über die absolvierte Elternberatung wird im Anschluss an das Beratungsgespräch ausgestellt und dient als Nachweis für die gesetzlich vorgesehene Beratung zur Vorlage bei Gericht.

Terminvereinbarung: erforderlich


KONTAKT & TERMINVEREINBARUNG

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